Seit dem 01.09.2009 muss für Werbung per Post, E-Mail, Fax oder Telefon vorher eine Einwilligung des Empfängers eingeholt werden. Diese Einwilligung muss protokolliert werden. Altdaten waren bisher von dieser Regelung ausgenommen.
Die Regelung zu den Altdaten ist ab dem 01.09.2012 aufgehoben.
So müssen Unternehmen für alle Kundendatensätze nachweisen können, woher die Daten stammen und im Falle einer Überprüfung eine Dokumentation der Vorgehensweise und der jeweiligen Einverständniserklärungen vorlegen. Für den Empfänger soll transparent sein, welche Daten wozu gespeichert sind.
Jede Einwilligung muss protokolliert und gespeichert werden. Eine mündliche Einwilligung muss schriftlich bestätigt werden. Bei elektronisch gegebenen Einwilligungen muss sichergestellt werden, dass es auch wirklich der Empfänger war, der eingewilligt hat.
Das LG Essen ( 20.04.09, Az.: 4 O 368/08) hat bestätigt, das im E-Mail-Marketing das Double-Opt-in Verfahren dazu das geeignetste Verfahren ist.
Der Inhalt der Opt-In Protokollierung muss für alle Betroffenen jederzeit einsehbar sein und man muss diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft einfach widerrufen können.
Verstöße gegen das BDSG können von den Aufsichtsbehörden mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 43 Abs. 1 BDSG). In besonderen Fällen, etwa wenn Daten trotz Widerspruch des Betroffenen für Werbezwecke genutzt werden, kann sich das Bußgeld auf bis zu 300.000 Euro erhöhen. Da die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil des Täters übersteigen soll, können diese Höchstgrenzen sogar noch überschritten werden.
Was bedeutet das genau für Sie?
Im Prinzip dürfen Sie keine Daten mehr ohne Einwilligung für Marketing (Telefon, Fax, E-Mail, Post) verwenden.
Sie müssen für jeden Datensatz den Sie als E-Mail versenden, jederzeit einen schriftlichen Nachweiss erbringen können (siehe oben)
– auf welcher Webseite sich der User angemeldet hat incl. des Datums
– wann er das Doppel Optin bestätigt hat
– diese Einwilligung müssen Sie als Person oder Unternehmen erhalten haben nicht ein Dritter, wie z.B. beim Einkauf von fremden Adresslisten
Im Mailresponder von unseren Kunden-Sog-Systemen werden diese Daten in den Log-Daten und im Userdatensatz protokolliert und gespeichert. Diese Daten können jeder Email in Form von Platzhaltern hinzu gefügt werden. Damit sind Sie mit Ihren Werbemaßnahmen immer auf der sicheren Seite.
Diese Ausführungen sind keine Rechtsberatung sondern eine Information zur Nutzung unserer Dienstleistung.
Aufgrund dieser schon sich seit 2009 anbahnenden Situation muss sich jedes Unternehmen intensiv mit dem eigenen Marketing- und Vertriebsprozess auseinander setzen um nicht Gefahr zu laufen teure Abmahnungen bezahlen zu müssen.
Wer durch Kalt-Anrufe oder mit gekauften bzw. selbst erfassten E-Mail-Adressen wirbt, geht ab sofort ein hohes finanzielles Risiko ein, weil immer mit einer Abmahnung zu rechnen ist.
Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit unter Tel.: 05252 931442 zur Verfügung.


